Ämter- und Behördengänge vor und nach der Geburt

Das Ende meiner Schwangerschaft naht und mit ihm eine Zeit vollgepackt mit Veränderungen. Baby Glückskeks wird meinen Alltag bereichern, zeitgleich aber auch für Unmengen Chaos sorgen. Als werdende Mama steht man schon in der Schwangerschaft vor unzählig vielen Herausforderungen, die auch kurz vor der Geburt kein Ende nehmen möchten. Mal abgesehen von denen vielen Vorbereitungen und Wehwehchen, die einen durch die Schwangerschaft begleiten, sorgen vor allem die Ämter- und Behördengänge vor und nach der Geburt für Bauchschmerzen. Wir haben uns daher bewusst relativ früh um einzelne Anträge und Formulare gekümmert, um die Zeit kurz vor der Geburt stressfreier angehen zu können.

In diesem Beitrag nehme ich euch mit durch den Behördendschungel und verrate euch, welche Ämter- und Behördengänge vor und nach der Geburt auf euch warten.

 

 

Eltern-Checkliste: Behörden & Ämter

 

Vaterschaftsanerkennung

Einer der ersten Behördengänge, die wir erledigt haben, war der Gang zum Jugendamt, um die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Denn Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Wann man die Vaterschaft anerkennen lassen möchte, ist einem übrigens selbst überlassen. Empfohlen wird jedoch, diesen wichtigen Schritt noch vor der Geburt, also während der Schwangerschaft zu erledigen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass der Papa von Anfang an mit im Geburtenbuch und auf der Geburtsurkunde steht, sondern auch im Falle des Falles Entscheidungen treffen kann.

Die Vaterschaftsanerkennung kann man beim Jugendamt, Amtsgericht, Standesamt oder beim Notar unterzeichnen.

Benötigte Unterlagen: Geburtenurkunde oder Abstammungsurkunde beider Eltern, Personalausweis, Geburtsurkunde des Kindes ODER Mutterpass, Zustimmung der Mutter (wenn diese nicht anwesend sein sollte)

 

Sorgerechtserklärung

Im gleichen Atemzug lässt sich auch die Sorgeerklärung unterzeichnen. Wir konnten diese problemlos im Jugendamt beurkunden lassen.

Anders als bei verheirateten Eltern liegt nämlich bei unverheirateten Eltern das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Möchte man das ändern, muss man eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. Damit bestimmt man als Eltern, dass das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt werden soll. Die Erklärung kann nur persönlich abgegeben werden und muss öffentlich beurkundet werden, etwa vom Jugendamt oder einem Notar.

 

Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen

Ob und welche Mutterschaftsleistungen man beziehen kann, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von der Arbeitssituation oder der Krankenversicherung. Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

Beantragt wird das Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse. Dafür benötigt ihr eine Bescheinigung vom Frauenarzt über die/ den Schwangerschaft/ Geburtstermin, sowie den Antrag eurer Krankenkasse.

 

Elterngeld und Elternzeit

Für viele ist vor allem der Elterngeldantrag enorm von Bedeutung. Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die den Eltern ermöglichen soll, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Es soll quasi helfen, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Höhe des Elterngeldes ist dabei abhängig von der persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die man sich entscheidet.

Beantragt wird das Elterngeld über die Elterngeldstelle, bei einigen Stellen kann der Antrag auch online - bereits vor der Geburt- ausgefüllt werden. Nach der Geburt müssen lediglich die fehlenden Daten nachgetragen werden.

Benötigte Unterlagen: Bescheinigung von der Krankenkasse, Antrag auf Elterngeld, Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag), Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises, Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Meldebescheinigung, Steuer-ID beider Elternteile, Vordruck "Erklärung zum Einkommen", Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, Steuerbescheide beider Eltern aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes - wenn vorhanden

 

Kindergeld

Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes kann bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit das Kindergeld beantragt werden. Das Antragsformular kann man bereits vor der Geburt anfordern und so weit wie möglich ausfüllen. Ist der Nachwuchs da, kann man den Antrag schnell versandfertig machen. Denn je eher der Antrag vorliegt, desto früher landet das Geld auf dem Konto. Ausgezahlt wird das Kindergeld monatlich, per Überweisung auf das eigene Konto.

Benötigte Unterlagen: Antrag auf Kindergeld, Geburtsurkunde des Kindes, Steuer-ID der Eltern und des Kindes

 

Ämter- und Behördengänge nach der Geburt

 

Auch nach der Geburt stehen noch allerhand Ämter- und Behördengänge an. So müsst ihr etwa schnellstmöglich nach der Geburt eure Krankenkasse über den Nachwuchs informieren und den Antrag auf Familienversicherung ausfüllen. Die Krankenkasse benötigt als Nachweis die Geburtsurkunde. Im Anschluss erhaltet ihr für euren Nachwuchs eine eigene Versicherungskarte.

Viele Krankenkassen bieten auch schon vor der Geburt einen sogenannten "Antrag Neugeborene" an, den ihr bereits vorab ausfüllen und an die Krankenkasse zuschicken könnt. Nach der Geburt braucht man nur noch die für die Erstellung der elektronischen Gesundheitskarte notwendigen Zusatzdaten übermitteln.

Innerhalb einer Woche nach der Geburt müsst ihr euer Neugeborenes zudem beim Einwohnermeldeamt eures Wohnortes anmelden. Dort könnt ihr auch nach Bedarf einen Kinderreisepass beantragen. Vorher bedarf es aber noch die Beantragung der Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes. Manche Krankenhäuser übernehmen die Anmeldung, sodass euch zumindest dieser Behördengang erspart bleibt.

 

Anmeldung zur Geburt

 

Viele der genannten Ämter- und Behördengänge haben wir in den vergangenen Wochen bereits gemeistert, lediglich der wohl spannendste steht noch aus: die Anmeldung zur Geburt. Ganz gleich, ob man sein Baby in der Klinik, zu Hause oder im Geburtshaus auf die Welt bringen möchte, die Entscheidung sollte rechtzeitig in der betreffenden Einrichtung angemeldet werden. Hat man sich beispielsweise für eine Geburt im Krankenhaus entschieden, sollte man sich spätestens in der 32. bis 36. Schwangerschaftswoche dort anmelden. In einem Geburtshaus wird eine Anmeldung sogar drei Monate vor Geburtstermin empfohlen.

Wir haben uns für eine Geburt in einem Krankenhaus entschieden und bewusst eine Klinik ausgewählt, die schwerpunktmäßig auf Risikoschwangerschaften und Frühgeburten ausgelegt ist. Die Entscheidung fiel bereits in der 7. Schwangerschaftswoche, während meinem Aufenthalt auf der geburtshilflichen Station. Ich habe mich im Perinatalzentrum unglaublich gut aufgehoben gefühlt und empfand die Betreuung als absolut empfehlenswert. Für mich kommt daher kein anderer Geburtsort infrage.

Mehr zum Thema "Geburtshaus oder Klinik – So entscheidest du dich für einen Geburtsort" gibt es demnächst auf dem Blog nachzulesen.

Janine & Baby Glückskeks

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

4 comments

  • Alexandra Kremhoff says:

    Oh zu meiner Zeit war es nicht so kompliziert

    Reply
    • Janine says:

      :D ich bin mir sicher in naher Zukunft wird es noch mehr Papierkram geben^^

      Reply
  • Laureen says:

    Vielen Dank für den informativen Beitrag. Kaum zu glauben an was man alles denken muss.

    Alles gute euch beiden!
    Laureen

    Reply
    • Janine says:

      Danke für das Lob :)

      Reply